Leitziele für die Landentwicklung im Rahmen von Flurbereinigung.

  • Typ:Diplomarbeit
  • Datum:1995
  • Betreuung:

    Aufgabensteller:
    Prof. Dr.-Ing. G. Schmitt
    Betreuer:
    Dr.-Ing. H. Seckel
    MR L. Berendt

  • Bearbeitung:Schorr, C.
  • Zusatzfeld:

    IBNr: 768

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  • Der ländliche Raum unterliegt ständig Änderungen. In vielen Fällen tragen Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Verwirklichung gesellschaftlicher Vorstellungen bei. Immer mehr wird dabei von Landentwicklung gesprochen, allerdings oftmals mit ganz verschiedenen Absichten. Um Flurneuordnungen zu einem von allen Beteiligten mitgetragenen Erfolg werden zu lassen, brauchen nicht nur die Bediensteten dieser Verwaltung ein klares Bild von dem, was unter Landentwicklung zu verstehen und was mit ihr zu erreichen ist.

     

    Zu dem Begriff Landentwicklung werden unter dem Blickwinkel der Flurbereinigung in der Literatur und im täglichen Sprachgebrauch verschiedene Überlegungen angestellt. In der Diplomarbeit musste daher zunächst eine Begriffsdefinition und Begriffsabgrenzung vorgenommen werden.

     

    Des Weiteren war als Grundlage der Arbeit eine Darstellung der Situation erforderlich. Die Bestandserhebung Landentwicklung sollte den Bogen spannen von der Sicht der europäischen Länder über den Bund bis hin zu den Bundesländern. Dazu war neben Literaturstudium auch eine Befragung der mit Flurneuordnung und Landentwicklung befassten Ministerien im Bund und in den Ländern notwendig.

     

    Daraus waren sodann allgemeingültige Folgerungen abzuleiten und zu bewerten. Unter anderem ging es um die Fragen:

    • Wer hat welche bodenordnerischen Interessen im ländlichen Raum?
    • Welche Schwerpunkte von Landentwicklungsmaßnahmen lassen sich ausmachen?
    • Welche Abhängigkeiten von Forderungen und Maßnahmen bestehen und welche Zusammenhänge ergeben sich untereinander?
    • Lassen sich Entwicklungen für die nähere oder sogar weitere Zukunft absehen?

    Ergebnis sollten Leitziele sein. Bei ihrer Formulierung war besonderes Augenmerk auf ihre tatsächliche Umsetzbarkeit zu legen.